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Hilfe bei Schulden

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Dieses (kostenlose) Internetangebot soll Ihnen helfen, wenn Ihr Schuldenproblem nicht in der Öffentlichkeit breitgetreten werden soll. Wenn Sie nicht offiziell zur Schuldnerberatung in Ihrer Stadt gehen wollen, dann können Sie auch hier auf schriftlichem Weg Hilfe erhalten.

Es gibt Statistiken, die besagen, dass 30% der Bundesbürger überschuldet sein sollen. Das heisst, dass fast jeder Dritte unbezahlte Rechnungen "vor sich her schiebt". Schulden können nicht mehr gleichzeitig bedient werden. Oft geht der Überblick verloren, so dass nur hin und wieder "Löcher gestopft" werden. Mahnungen und Vollstreckungsbescheide werden ignoriert, in der Hoffnung, daß nichts nachkommen wird. Aber eines Tages ist es soweit: Der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür oder das Konto ist "gesperrt".

Oft findet ein solcher Prozess lange im Verborgenen statt, weil verständlicherweise vermieden wird, dass es sich herum spricht.

Was kann man dann tun?

Restschuldbefreiung! Das seit 1999 für solche Fälle existierende Verbraucherinsolvenzverfahren läuft im wesentlichen in 4 Schritten ab.


Schritt 1 | 2 | 3 | 4