ARZTHAFTUNG · rechtsanwalt reiner schock


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Kurzeinführung

Was tun, in welcher Reihenfolge, wenn ich einen ein Arztfehler vermute?

Problem Einsicht in die Behandlungsakte:

Es kursiert ein schwer ausrottbares Gerücht unter Ärzten und medizinischem Personal: „Kopien von Behandlungsunterlagen erhalten nur Versicherungen und Rechtsanwälte.“ Das ist Unsinn, lassen Sie sich nicht abwimmeln. Sie werden aber mitunter gegen Mauern rennen.

Hier hilft ein Rechtsanwalt. Selbstverständlich sind Ärzte verpflichtet, gegen Ersatz der Kopierkosten ihren Patienten Ablichtungen der Patientendokumentation zu übersenden. Ausnahmen gelten nur manchmal im psychiatrischen Bereich, damit kein Betroffener sich selbst Schaden zufügt.

Wer hilft kostenlos?

Rechtsanwälte können oder dürfen in den weitaus meisten Fällen nicht kostenlos helfen. Wenn das Geld knapp ist, konsultieren Sie folgende Anlaufstellen:

Lassen Sie sich generell lieber helfen, statt es allein zu versuchen. Arzthaftungsrecht ist ein schwieriges Gebiet, mit starken Gegnern. Rechtsanwälte sind nicht billig zu haben - aber sie haben lange studiert und sind erfahrene Helfer. Besprechen Sie die Kosten frühzeitig, es findet sich fast immer einer Weg.

Was oder wieviel kann ich als Geschädigter (v)erlangen?

Das Ergebnis einer Arzthaftungsstreitigkeit kann sein:

Hinweis: Eine Bestrafung des Arztes ist meist nicht Gegenstand der Streitigkeit. Eine Strafanzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft ist vielfach nicht zielführend und solle nicht ohne vorheriger rechtlicher Beratung über die Folgen erwogen werden.

Schmerzensgeld: Für eine verzögerte Behandlung mit damit verbundenen Schmerzen gibt es ca. 500,00 Euro. für einen verschuldeten Geburtsschaden mit lebenslanger Behinderung darf man mehrere hunderttausend Euro erwarten. Dazwischen liegen bei Dauerschäden Beträge in einige Tausend bis einigen zehntausen Euro - stark Einzelfallabhängig.

Überdenkenswert sind oft Abfindungen (Schmerzensgeld plus alle weiteren Schäden). Zwar bekommen Sie - einmal eine Abfindung akzeptiert - vielleicht nie wieder etwas, auch nicht, wenn es Ihnen später schlechter geht (je nach Gestaltung der Vereinbarung im Einzelfall). Allerdings bekommen Sie auch dann eine relativ großzügige Zahlung, wenn Sie absehen können, daß Sie mit Ihrem Schaden einigermaßen leben und kalkulieren können.

Warum ist das so? Versicherungen, die hier zahlen müssen, fahren besser, wenn sie einmal tief in die Tasche greifen und danach nie wieder - den Fall also endgültig abschließen. Dann können sie besser und sicherer die künftigen Beiträge ihrer Versicherten kalkulieren. Wenn aber etliche nicht abgeschlossene Fälle schwer einzuschätzende Risiken bergen, muß eine Versicherung Personal damit beschäftigen. Immer wieder kommen Schreiben von Geschädigten, die bearbeitet werden müssen. Auszahlungen müssen neu berechnet und geleistet werden. Letzterenfalls läßt sich nur schlecht kalkulieren, wieviel Beiträge die Versicherung den Versicherten abnehmen muß, um das alles zu schultern.

Wie hoch fallen diese Abfindungen aus? 5.000,00 Euro für einen nicht näher bestimmbaren Erwerbsschaden ohne derzeitig erkennbare Nachteile sind etwa die Untergrenze. Jedoch im Millionenbereich können sich Abfindungen für schuldhafte Geburtsschäden bewegen, wenn der neugeborene kleine Mensch lebenslang ein unwürdiges Leben als Schwerbehinderter fristen muß.