Unbedingt! Es kursiert ein nicht ausrottbares Gerücht unter der Ärzteschaft: „Kopien von Behandlungsunterlagen erhalten nur Versicherungen und Rechtsanwälte.“ Purer Unsinn! Aber Sie werden gegen Mauern rennen. Versuchen Sie es! Ärzte sind nicht bereit, sich auf diesem Gebiet weiterzubilden, lieber lassen sich sich verklagen und bezahlen am Ende die Kosten der Klage.
Davon profitiert die Rechtsanwaltschaft finanziell. Selbstverständlich sind Ärzte verpflichtet, gegen Ersatz der Kopierkosten ihren Patienten Ablichtungen der Patientendokumentation zu übersenden. Ausnahmen gelten nur manchmal im psychiatrischen Bereich, damit kein Betroffener sich selbst Schaden zufügt.
Rechtsanwälte leider nicht, es sei denn, sie sind nicht erfolgreich. Die gesetzeskonformen kostenlosen Möglichkeiten sind:
Sollten Sie darüber hinaus fremde Hilfe benötigen, weil Sie meinen, Sie habe nicht die Zeit, die Kenntnisse und Erfahrungen, sich schriftlich fehlerfrei gegenüber Schlichtungsstellen und Versicherungen zu artikulieren (aber Sie haben etwas Geld übrig), lassen Sie sich doch lieber helfen. Arzthaftungsrecht ist ein schwieriges Gebiet, mit starken Gegnern. Und Rechtsanwälte - so widerwillig man ihnen bisweilen etwas gönnt - haben lange studiert und sind erfahrene Helfer.
Das Ergebnis einer Arzthaftungsstreitigkeit kann sein:
Schmerzensgeld: Für eine verzögerte Behandlung mit damit verbundenen Schmerzen gibt's ca. 500,00 Euro. für einen verschuldeten Geburtsschaden mit lebenslanger Behinderung darf man mehrere hunderttausend Euro erwarten. Dazwischen liegen bei Dauerschäden Beträge in einige Tausend bis einigen zehntausen Euro - stark Einzelfallabhängig.
Eigentlich überdenkenswert sind Abfindungen (Schmerzensgeld plus alle weiteren Schäden). Zwar bekommen Sie - einmal eine Abfindung akzeptiert - vielleicht nie wieder etwas, auch nicht, wenn es Ihnen später schlechter geht (je nach Gestaltung der Vereinbarung im Einzelfall). Allerdings bekommen Sie auch dann eine relativ großzügige Zahlung, wenn Sie absehen können, daß Sie mit Ihrem Schaden einigermaßen leben und kalkulieren können.
Warum ist das so? Versicherungen, die hier zahlen müssen, fahren besser, wenn sie einmal tief in die Tasche greifen und danach nie wieder - den Fall also endgültig abschließen. Dann können sie besser und sicherer die künftigen Beiträge ihrer Versicherten kalkulieren. Wenn aber etliche nicht abgeschlossene Fälle schwer einzuschätzende Risiken bergen, muß eine Versicherung Personal damit beschäftigen. Immer wieder kommen Schreiben von Geschädigten, die bearbeitet werden müssen. Auszahlungen müssen neu berechnet und geleistet werden. Letzterenfalls läßt sich nur schlecht kalkulieren, wieviel Beiträge die Versicherung den Versicherten abnehmen muß, um das alles zu schultern.
Wie hoch fallen diese Abfindungen aus? 5.000,00 Euro für einen nicht näher bestimmbaren Erwerbsschaden ohne derzeitig erkennbare Nachteile sind etwa die Untergrenze. Jedoch im Millionenbereich bewegen sich Abfindungen für schuldhafte Geburtsschäden, wenn der neugeborene kleine Mensch lebenslang ein unwürdiges Leben als Schwerbehinderter fristen muß.