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Der folgende Rechner läuft mit dem MS-Internet-Explorer ab Version 4.
Er enthält Vereinfachungen. Er berücksichtigt nur solche Anwalts- und
Gerichtskosten, die am häufigsten auftreten und ist darauf ausgerichtet,
eine Schätzung der maximal zu erwartenden Kosten vorzunehmen. Dabei wird
hier auch nur eine Instanz berücksichtigt, d. h. wenn ein Rechtsmittel
eingelegt wird, entstehen neue Kosten.
Nicht berücksichtigt sind z. B. Reisekosten, Abwesenheitsgelder,
Sachverständigenkosten etc., die stark vom Einzelfall abhängen.
Sie können sich also nicht auf dieses Rechenmodell verlassen,
sondern sich nur ein ungefähres Bild von den vermutlich zu erwartenden Kosten machen.
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