Gegenstände aus Erbschaft, Nachlaß, Insolvenz (Konkurs) und Unternehmensliquidation, Geschäftsauflösung, Haushaltsauflösung
Hier werden Gegenstände für Mandanten angeboten, die aus Nachlässen (Erbschaften), Insolvenzen (Konkursware), Geschäftsauflösung, Haushaltsauflösung, sonstigen Rechtsangelegenheiten stammen können. Die Angebote sind ausdrücklich freibleibend, das heißt, sie stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Ein Kauf kommt erst durch beidseitige ausdrückliche Zustimmung zustande.